[Pressemitteilung] Squat:Mainz: Erster Prozess wegen OA7 ergebnislos vertagt

Am gestrigen Tage (10.4., ca. 14:00) wurde am Amtsgericht Mainz der erste Prozess gegen eine Aktivistin von Squat:Mainz eröffnet. Sie soll sich laut Anklage bei der Räumung im Haus befunden haben und wird des Hausfriedensbruchs beschuldigt. Dabei zeigte sich der leitende Richter Johannes Wörsdörfer schon zu Beginn des Prozesses als befangen, als er die solidarische Öffentlichkeit zunächst am Zutritt zum Prozess hinderte und dann des Saales verwies, um eine Unterstützung der Beschuldigten zu verhindern. Das Verfahren selbst verlief ergebnislos; ein für die Beschuldigte wichtiger Beweisantrag wurde zurückgestellt, jedoch nicht abgelehnt. Das Publikum musste sich derweil vor verschlossenen Türen vergnügen. Gegen 17:20 Uhr wurde das Verfahren schließlich auf den 18.4. vertagt, da der Beweisantrag der Angeklagten die Vorladung der Stadtwerkevorstände Hanns-Detlev Höhne und Werner Sticksel erfordert.

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[Pressemitteilung] Squat:Mainz: Erster Prozess nach Räumung der OA7 findet statt

Die Menschen von Squat:Mainz setzen sich weiter gegen die Kriminalisierung und Räumung des Hausprojekts in der Oberen Austraße 7 (Mainz) zur Wehr. Mit einem Prozesstraining bereiteten sie gemeinsam die Gerichtsverhandlung gegen eine laut Polizei an der Besetzung beteiligte Aktivistin vor. Dieser erste Prozess im Zuge der Räumung der Oberen Austraße 7 findet am 10.4. um 13.30 Uhr im Amtsgericht Mainz (Geb. A, Saal 113) statt. Viele Freund_innen des Hausprojekts haben bereits ihre Solidarität mit der Angeklagten erklärt und wollen zahlreich zum Prozess erscheinen. Gemeinsam unterstützen sie die Angeklagte und verhindern eine Entpolitisierung des Hausprojekts.

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[Köln] Bericht vom heutigen Gerichtsprozess gegen vermeintliche*n Hausbesetzer*in

Zum Hintergrund: Der heutigen Gerichtsverhandlung ging ein Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch  gegenüber dem*der Angeklagten voraus, welcher von der Richterin Roß erlassen wurde. Darin sollte der*die Angeklagte mit 30 Tagessätzen `a 30 € bestraft werden zuzüglich anfallender Kosten. Dabei wurde dem*der Angeklagten vorgeworfen am 2.3.12 in ein Gebäude der Deutz AG eingedrungen zu sein und dieses erst am nächsten Tag wieder verlassen zu haben. Gegen den Strafbefehl wurde Widerspruch eingelegt, sowie die Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorherigen Stand beantragt. Daraufhin wurde der*die Angeklagte am Donnerstag den 21.2.2013 zur  Hauptverhandlung geladen.

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Münster (germany) Freispruch in Münster

23.08.2010 Heute fand ein Verfahren gegen 4 Leute statt, die vom 31.10.-01.11.2010 die ehemalige Gebrüder Grimm Schule in der Scheibenstraße besetzt haben sollen. Trotz Anhörung von 3 Zeugen konnte den Angeklagten die Tat nicht nachgewiesen werden. Der Prozess wurde von vielen Interessierten beobachtet, die teilweise sogar stehen mussten. Nach Verlesung der Prozesserklärung der Angeklagten (siehe unten) gab es lautstarken Beifall aus dem Publikum. Dieser verärgerte allerdings den Richter Tecklenburg so sehr, dass er einige der BeobachterInnen des Saales verwies und andere BeobachterInnen den Prozess nur unter den Tischen verfolgten konnten.
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