General Guisan-Strasse 31 in Wintherthur (CH) von Räumung bedroht

  General Guisan-Strasse 31 in Wintherthur (CH) von Räumung bedroht


general guisan-strasse 31 von räumung bedroht!!! fünf tage nach dem fascho-übergriff erreichte uns dieses schreiben, in dem uns herr ober-specki stefanini die sofortige räumung androht. da wir nicht auf seine forderungen eingehen werden, müssen wir damit rechnen, dass er versuchen wird, seine drohungen wahr zu machen. seit beinahe drei jahren wurde von unserer seite versucht, mit ihm zu verhandeln, er schien nie interessiert. wir werden uns nicht so leicht geschlagen geben und brauchen dringendst eure unterstützung!! kommt alle, macht eine woche erlebnis-ferien in winti und helft mit das haus vor allfälligen räumungsversuchen zu verteidigen!! aktionswoche 31.7.-5.8.00 anti-räumungsparty ab do. 3.8.00 ohne ende… weitere infos folgen


  abschrifft des briefes von stefanini

8401 winterthur, marktgasse/metzggasse 20 28. juli 2000

liegenschaft: general guisan-strasse 31, 8400 winterthur, räumung einer 1 1/2-, einer 2 1/2- und von drei 5-zimmerwohnungen im 1., 2. und 3. obergeschoss

die wohngemeinschaft hat obige wohnungen über zwei jahre ohne bewilligung des vermieters belegt und nie miete bezahlt. dieser wiederrechtliche zustand muss nun beendigt werden.

sofern sich die bewohner des hauses general guisan-str. 31 durch unter- zeichnung dieses schreibens damit einverstanden erklären, alle wohnungen zu räumen und sie unsorwoche zu veranlassen. nachdem wir nun sehr lange gedult gehabt haben, hoffen wir, dass die unfreundliche angelegenheit, nunmehr endlich erledigt werden kann, ohne für sie in jeder hinsicht belastende folgen und dass sie innert der ihnen gewährlten letzten frist von maximal 9 wochen anderswo eine unterkunft finden.

wir bitten sie, uns sofort zu berichten, wenn eine wohnung frei wird, damit sie der rechtsunterzeichnete abnehmen und die schlüssel entgegennehmen kann.

zudem ist er am freitag, den 29. sept. 2000 ab 10:30 uhr in der liegenschaft, um dann noch jene wohnungen abzunehmen, welche nicht schon vorher geräumt und übernommen wurden.

dnungsgemäss zu übergeben, tolerieren wir, dass sie noch längstens bis am freitag, den 29. sept. 2000, mittags 1wir bitten sie um verständnis, dass wir gezwungen sind, die liegenschaft general guisan-str. 31 ab sofort wöchentlich zu kontrollieren, um – im falle einer nichteinhaltung unserer bedingungen – die sofortige räumung des hauses zu veranlassen (mit unterbruch der versorgung mit wasser, eletrostrom und gas).2:00 uhr, in der liegenschaft general guison-str. 31 verbleiben. sofern diese schriftliche zustimmung der gesamten wohngemeinschaft nicht bis spätistens montag, den 31. juli 2000, mittags 12:00 uhr, unserem verwaltungsbüro abgegeben wird, sind wir gezwungen, die sofortige räumung der liegenschaft in der nächsten

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