Vier Personen sind wegen Hasufriedensbruch verurteilt worden.
Ein kurzer Blick zurück… Anfang Mai im Jahr 2009 besetzte die Gruppe Klaustrophobia eine Liegenschaft an der Hohlgasse 64 in Aarau [1|2]. Das Haus, welches schon länger leer stand, sollte als Wohn- und Kulturbesetzung genutzt werden. Nachdem die Besetzer_innen, wie gewohnt, ein Ultimatum für das Verlassen des Hauses erhalten haben, entschieden sich jedoch vier Personen stellvertretend für die Gruppe dies nicht zu tun. So kam es, dass die Polizei die Besetzung mit Müh und Not räumte.
T., zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig, bekam relativ schnell Post und wurde zu einer kleinen Geldbusse verurteilt. Die drei weiteren Besetzer mussten etwas länger warten. Im März dieses Jahres erhielten Sie ihr Urteil. 2400.– musste B. aufgrund eines zusätzlichen anderen Deliktes bezahlen. Für M. war die Rechnung, ebenfalls zusätzlich eines anderen Deliktes, ca. 1000.–.
Bei der vierten Person, R., sah die Situation noch etwas anders aus. Bei der Einvernahme nach der Räumung der Hohlgasse wurde ihr mitgeteilt, dass noch zwei Anzeigen wegen Nötigung und geringfügiger Sachbeschädigung offen seien. In diesem Fall geht es um die Hausbesetzung der Erlinsbacherstrasse im Herbst 2008 [1|2]. Dort wurden gemäss einem Communiquée der Gruppe Klaustrophobia «hübsche Botschaften hinterlassen» und vor dem Verlassen der Liegenschaft das Haus verbarrikadiert. Die Polizei hat während dieser Besetzung die Personalien von R. aufgenommen und ausserdem war er es, der mit dem Liegenschaftsverwalter in Kontakt war. Dieser stelle daraufhin Anzeige. Das Urteil vom März 2011 war dann Fr. 2500.– bedingt bei einer Probezeit von 3 Jahren und einer Busse von Fr. 800.– (zusätzlich Fr. 350.– Gebühren). Daraufhin legte R. Einspruch ein. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch den ehrenswerten Herr Dieter Gautschi, hielt aber auch nach einer weiteren Einvernahme am Strafantrag fest und so wurde dieser ans Gerichtspräsidium übergeben. Anfang Oktober musste R. also dann beim Strafgericht in Aarau antraben. Nach einer 30-minütigen Anhörung durch die Richterin wurde das Urteil verkündet. Die Strafanträge wegen Nötigung und geringfügiger Sachbeschädigung wurde, wie von R. im Rekurs gefordert, fallen gelassen. Das neue Urteil (Verurteilung wegen Hausfriedensbruch) hies nun nur noch eine Busse von 200.– (+ die Gerichtskosten von 700.–) und einer bedingten Geldstrafe von 1050.– und neu bei nur noch zwei Jahren Probezeit.
Ein Grossteil dieser Bussen sind bereits bezahlt. Dies geschah vor allem durch Einnahmen der klandestinen Bars in den letzten Jahren. Um das fehlende Geld für die Bussen zu generieren, findet Anfang nächstes Jahr ein weiteres Soli-Festival der Gruppe «Gegenseitige Hilfe» im Kulturzentrum Bremgarten statt.
In diesem Sinne: Unsere Solidarität ist stärker als ihre Repression!