Halle / Saale: Pressemitteilung der Hasi zur Gerichtsverhandlung am 19.10.2018

Heute hat das Landgericht das Urteil im Prozess um die Räumungsklage der HWG gegen den Trägerverein der Hasi, den capuze e.V., gefällt. Nachdem sich der Stadtrat noch immer nicht zu einer dauerhaften Legalisierung durchringen konnte, die Polizei unter fadenscheinigen Argumenten das Vereinsgelände durchsuchte und die Betreiber_innen der Hasi mehr als zwei Jahre gegen die Hetze von Teilen der Lokalpresse ankämpfen mussten, hat das Gericht der HWG die Handhabe zu einer Räumung gegeben. Das Recht auf spekulativen Leerstand hat hier Vorrang vor der einzig sinnvollen Nutzung des Geländes.

Wohlwollende Gespräche, wie im Nutzungsvertrag vereinbart, hat es nie gegeben. Obwohl die kommunale Bewertungsstelle den Wert des Objektes auf 0 Euro festsetzt, will die HWG durch den Verkauf des Geländes einen horrenden Gewinn erziehlen. Anstatt ihre Aufgabe als stadteigene Wohnungsgesellschaft wahrzunehmen und für billigen, bitter notwendigen Wohnraum und für den sozialen Frieden in der Stadt zu sorgen, versucht sich die HWG mit Leerstand und Verdrängung in Immobilienspekulation.

Projekte wie die Hasi sind in der jetzigen politischen Situation so wichtig wie noch nie. Die Hasi ist notwendig, weil sie dazu beiträgt, eine solidarische Stadt zu schaffen, die nicht nach kapitalistischen Prinzipien, sondern nach den Bedürfnissen ihrer Bewohner*innen organisiert ist. Unabhängig von Geldbeutel, Herkunft, oder sonstigen diskriminierenden Kategorien ist die Hasi ein Ort für alle. Sie ist ein Ort der Vernetzung für Gruppen und Einzelpersonen dieser Stadt, und auch darüber hinaus. [weiter ..]

Halle / Saale: HWG stellt Anzeige wegen Hausfriendensbruches

Wer hat noch “Hausfriedensbruch” in die Hafenstraße 7 zum Tag der Offen Tür (20.5.18) begangen?

Gegen einige Aktivisten der Hasi sind Anzeigen wegen Hausfriedensbruches in der Hafenstr. 7, gestellt wurden, wie aus entsprechenden polizeilichen Vorladungen hervorgeht. Betroffen sind Personen, die sich mit ihren vollem Namen für den Erhalt der Hasi einsetzen, aber auch Personen, deren Identitäten der HWG nicht bekannt waren.

Angezeigt wegen Hausfriedensbruches wurden u. A. zwei Personen, die den Tag der Offen Tür am 20. Mai 2018 organisiert haben und am Tag vor Ort waren. Nach dieser Logik haben alle Personen, die an dieser Veranstaltung teilnahmen, Hausfriedensbruch begangen. Aber ganz so einfach ist es nicht.

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch kann nur durch die/den Eigentümer/in gestellt werden, wenn sie/er nicht nur das Eigentum, sondern auch den Besitz an einer Immobilie und/oder Grundstück hat. Der Besitz kann nach dem Ende eines Vertragsverhältnisses entweder freiwillig oder über das Mittel einer Räumungsklage zurückerhalten werden. Noch versucht die HWG, einen Räumungstitel gerichtlich zu erstreiten – und hat damit ganz offensichtlich noch keinen Besitz, wodurch sie gar kein Hausfriedensbruch anzeigen kann.
Entweder lässt sich die HWG juristisch gefährlich schlecht beraten oder ist selber so unseriös dass sie den Unterschied nicht kennt oder kennen will. Gleiches gilt für die Polizei; in ihren Ermittlungen müsste ihnen schon am Anfang auffallen, dass die HWG diese Anzeigen gar nicht stellen kann. Wir sehen es auf jeden Fall als einen verzweifelten Versuch die Aktivist_innen der Hasi einzuschüchtern und zu kriminalisieren. [weiter ..]