Wien: Soliaktion “still lovin´squatting!“ Smash §92a! (Kostenersatz)

Mitte November 2018 wurde ein leerstehendes Gebäude in Wien 1160 besetzt. Genannt wurde das Haus “Nele”. Nach knapp 3 Wochen wurde die Besetzung durch ein riesiges Polizeiaufgebot inklusive Hebebühne, Feuerwehrsprungkissen und Hubschrauber beendet.
16 geräumte Personen verweigerten die Angabe ihrer Identitäten. Bei 2 Personen konnten Namen ermittelt werden und eine Person wurde für mehrere Monate in U-Haft gesteckt.
Eine der beiden identifizierten Personen, die sich während der Räumung auf dem Giebeldach befand, bekam 7 Monate nach dem Einsatz eine Kostenersatzforderung über € 3.808,-. Die Person soll sich durch das Erklimmen des Giebeldaches selbst in Gefahr gebracht haben und deswegen für den Polizeieinsatz aufkommen.
Durch das „Sicherheitspaket“, welches am 25.Mai 2018 in Österreich in Kraft getreten ist, wurde der §92a SPG (Sicherheitspolizeigesetz) erweitert. Jetzt ist vorgesehen, dass Verursacher*innen eines Polizeieinsatzes zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet werden können, wenn diese sich selbst in Gefahr bringen.
Besonders dass die Definitionsmacht, wann sich eine Person in Gefahr bringt, bei der Polizei liegt, macht diesen Paragrafen zu einem Werkzeug um eine Vielzahl an politischen Protesten zu delegitimieren und zu kriminalisieren. Selbst eine Straßenblockade kann unter diese Definition fallen. [weiter ..]