Am vergangenen Mittwoch, den 10.4., begann am Amtsgericht Mainz die erste Gerichtsverhandlung in Folge der Räumung des Hausprojekts in der Oberen Austraße 7 (Mainz). Der Prozess gegen die Angeklagte Anna W. musste jedoch vertagt werden, da einer der beiden vorbestraften Vorstände der Stadtwerke, Hanns-Detlev Höhne, als Zeuge gehört werden soll. Nun wird das Verfahren am morgigen Donnerstag (18.4.) ab 9 Uhr am gleichen Ort fortgesetzt. Die Öffentlichkeit soll jedoch auf dem zweiten Prozesstag von Anfang an ausgeschlossen werden. Dagegen wollen die Unterstützer_innen vor dem Gericht protestieren und auf das Hausprojekt, sowie seine Kriminalisierung hinweisen. Auch wird Markus Künzel, der Anwalt der Angeklagten, einen Antrag auf erneute Zulassung der Öffentlichkeit stellen.
Verwirrung über Ausschlusses der Öffentlichkeit und Umstände der Anklage
Nachdem letzten Mittwoch die Öffentlichkeit bereits zu Beginn der Verhandlung von der Teilnahme am Prozess ausgeschlossen wurde, kam es zur Verwirrungen über die Gründe dafür. Dabei fand das Gerücht Eingang in die Berichterstattung, Jugendrichter Johannes Wörsdörfer hätte den Ausschluss aufgrund vermeintlicher Störungen aus dem Publikum ausgesprochen. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen: Der Beschluss zum Ausschluss zur Öffentlichkeit stand bereits vor Prozessbeginn fest und wurde mit §109 des Jugendgerichtsgesetzes begründet. Die Angeklagte solle sich nicht vor dem Publikum profilieren können, so Wörsdörfer – auf diesem Wege wollte er Anna W. die Solidarität ihrer Sympathisant_innen entziehen. Auch ist es nicht zutreffend, dass die Angeklagte einen Strafbefehl ablehnte. Vielmehr wurde der Prozess gegen sie ohne Strafbefehl eingeleitet.
Nächste Prozessrunde steht am 18.4. an
Nun geht das Verfahren am 18.4. um 9 Uhr in die nächste Runde, nachdem zuletzt einem Beweisantrag gegen Hanns-Detlev Höhne stattgegeben wurde. Anwalt Markus Künzel forderte die Vorladung des seinerseits wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder Vorbestraften Stadtwerkevorstands. Dies ist notwendig, da nicht feststeht, ob die Stadtwerke überhaupt einen rechtskräftigen Strafantrag gegen die Menschen im Haus in der Oberen Austraße gestellt hatten – der Prozess wäre somit hinfällig. Anna W. will den Prozess auch weiterhin offensiv führen: “Nicht ich, und nicht wir Menschen aus der OA7 haben hier politisch und rechtlich fragwürdig gehandelt, sondern vor allem die Stadtwerke und ihr Vorstand. Und darauf machen wir in einem politischen Prozess aufmerksam. So einfach lassen wir uns nicht in die Defensive drängen!”
Unterstützer_innen gegen Ausschluss der Öffentlichkeit
Trotz des Ausschlusses der Öffentlichkeit werden die aus der Oberen Austraße 7 Vertriebenen und andere Sympathisant_innen des soziokulturellen Hausprojekts ihre Solidarität mit Anna W. zeigen. In diesem Sinne wollen sie sich eine beobachtende und kritische Prozessteilnahme nicht einfach verbieten lassen. Daher mobilisieren sie nun kurzerhand vor das Gericht, wo sie eine Kundgebung angemeldet haben. Mit Bannern, Flyern und Gesprächen werden sie auf das Hausprojekt und seine Kriminalisierung aufmerksam machen und gegen ihre ungerechtfertigte Aussperrung protestieren. Im Zuge dessen will auch Strafverteidiger Markus Künzel einen Antrag auf erneute Zulassung der Öffentlichkeit stellen. Mia Heisler vom Hausprojekt stellt dazu fest: “Noch ist nicht bei weitem aller Tage Abend. Eine solche Maßnahme wie der Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem so wichtigen Verfahren können wir nur als Befangenheit des Richters auffassen. Weder für uns, noch für die Angeklagte ist ein solches Gebaren hinnehmbar. Bis dahin müssen wir dann eben zu anderen Mitteln greifen, um die Angeklagte zu unterstützen!”
Wir laden auch Sie als Vertreter_innen der Presse zum zweiten Prozesstag erneut herzlich ein und begrüßen Ihre Berichterstattung sehr.
Einen Ticker mit aktuellen Infos wird ab ca. 8:30 Uhr (18.4.) unter unserem Twitteraccount (s. Kontaktdaten unten) verfügbar sein.
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