Vier Personen sind wegen Hasufriedensbruch verurteilt worden.
Ein kurzer Blick zurück… Anfang Mai im Jahr 2009 besetzte die Gruppe Klaustrophobia eine Liegenschaft an der Hohlgasse 64 in Aarau [1|2]. Das Haus, welches schon länger leer stand, sollte als Wohn- und Kulturbesetzung genutzt werden. Nachdem die Besetzer_innen, wie gewohnt, ein Ultimatum für das Verlassen des Hauses erhalten haben, entschieden sich jedoch vier Personen stellvertretend für die Gruppe dies nicht zu tun. So kam es, dass die Polizei die Besetzung mit Müh und Not räumte.
T., zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig, bekam relativ schnell Post und wurde zu einer kleinen Geldbusse verurteilt. Die drei weiteren Besetzer mussten etwas länger warten. Im März dieses Jahres erhielten Sie ihr Urteil. 2400.– musste B. aufgrund eines zusätzlichen anderen Deliktes bezahlen. Für M. war die Rechnung, ebenfalls zusätzlich eines anderen Deliktes, ca. 1000.–. [weiter ..]